Kinderschutz­konzeption

Der Schutz des Kindeswohls gehört seit jeher zu den Grundanliegen unserer Einrichtung. Mit der Erweiterung des achten Sozialgesetz Buches und der Neuaufnahme der Paragrafen §8a und §72a in das SGB VIII wurde der Kinderschutzauftrag von Kindertageseinrichtungen bestärkt und in seinen Pflichten erweitert. Um den uns gesetzlich verankerten Pflichten nachzukommen und dem Recht der Kinder auf Schutz ihrer seelischen, geistigen und körperlichen Unversehrtheit Rechnung zu tragen, besuchen wir regelmäßig Fortbildungen, um uns zu sensibilisieren, und haben uns eng vernetzt (vertraglich) mit dem Fachdienst Jugend und Soziales sowie mit der zuständigen ISEF (Insofern erfahrenen Fachkraft), die uns mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Haus sind die Abläufe klar kommuniziert und jeder Mitarbeiter weiß, wie wir den Klärungsprozess im „Mehraugenprinzip“ handhaben. Dabei ist uns eine (sinnvolle) frühzeitige Einbindung der Sorgeberechtigen wichtig.

Paragraf §72a verpflichtet die Tagesstätte zur Überprüfung der persönlichen Eignung von Mitarbeitern, Praktikanten und ehrenamtlichen Helfern der Tagesstätte anhand der regelmäßigen Einholung von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Leiterin, Frau Angela Hart.

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